Kosten

Kosten und Rahmenbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Kosten für Psychotherapie, zum Honorar, zur Kostenübernahme sowie zu den wichtigsten organisatorischen Abläufen rund um die psychotherapeutische Begleitung in meiner Praxis.

Private Selbstzahlerpraxis

Meine Praxis wird als Selbstzahlerpraxis geführt. Das bedeutet, dass die Kosten für die psychotherapeutische Begleitung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif ganz oder teilweise die Kosten für Heilpraktikerleistungen im Bereich der Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Versicherung.

Zudem können die Kosten in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden.

Das Honorar wird unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung zwischen Ihnen und meiner Praxis vereinbart.


Eine psychotherapeutische Begleitung als Selbstzahler bietet einige organisatorische Vorteile:

Da keine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse erfolgt, können Termine unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart werden.

Für manche Menschen ist außerdem der Aspekt der Vertraulichkeit ein wichtiger Grund für die Entscheidung zu einer Selbstzahlerpraxis. Es erfolgt keine Übermittlung einer Abrechnungsdiagnose an die gesetzliche Krankenkasse, was für Sie volle Diskretion bedeutet.

Honorar

Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung beträgt 90 Euro.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH); das Honorar orientiert sich an den üblichen Vergütungssätzen für psychotherapeutische Leistungen.

Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Das Honorar ist unabhängig vom jeweiligen Anliegen und umfasst die gesamte therapeutische Arbeitszeit innerhalb der vereinbarten Sitzung.

Bezahlung

Das Honorar ist unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung ausschließlich bargeldlos (über Kartenzahlung) akzeptiert wird.

Terminabsagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Da der Termin ausschließlich für Sie reserviert ist, kann bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt werden.

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